EMV-Richtlinie

Die EMV-Richtlinie gibt vor, in welcher Weise die elektromagnetische Verträglichkeit von elektrisch betriebenen Geräten in den Mitgliedsländern der EU beschaffen sein soll. Gemäß dieser Richtlinie erstreckt sich die Geltung auf alle elektrischen und elektronischen Apparate, Anlagen und Systeme, die elektrische oder elektronische Bauteile enthalten und die elektromagnetische Störungen verursachen können oder deren Betrieb durch diese Störungen beeinträchtigt werden kann.

Unter der Elektromagnetischen Verträglichkeit ist hierbei die Fähigkeit eines Betriebsmittel zu verstehen, in seiner elektromagnetischen Umgebung zufrieden stellend zu arbeiten, ohne dabei selbst elektromagnetische Störungen zu verursachen, die für andere Betriebsmittel in der Umgebung unannehmbar wären.
Unter einer Elektromagnetischen Störung ist jede elektromagnetische Erscheinung zu verstehen, die die Funktion eines Betriebsmittels beeinträchtigen könnte. Dabei kann es sich um ein elektromagnetisches Rauschen, ein unerwünschtes Signal oder eine Veränderung des Ausbreitungsmediums selbst handeln.

Bei der Vermeidung einer elektromagnetischen Störung anderer Betriebsmittel durch ein Betriebsmittel ist ein angemessenes Niveau der elektromagnetischen Verträglichkeit für das Betriebsmittel festzulegen. Die Richtlinie nennt hierzu jedoch keine einzuhaltenden Grenzwerte. Vielmehr ist gemäß Anhang I lediglich festgelegt, dass die von einem Betriebsmittel erreichten elektromagnetischen Störungen keinen Pegel erreichen dürfen, bei dem ein bestimmungsgemäßer Betrieb von Funk- und Telekommunikationsgeräten oder von anderen Betriebsmitteln nicht möglich ist.

Eine Bewertung der elektromagnetischen Verträglichkeit eines Betriebsmittels ist durch den Hersteller vorzunehmen. Setzt der Hersteller harmonisierte Normen ein, ist dies der Bewertung der elektromagnetischen Verträglichkeit gleichwertig.