Staatliche Förderung und Steuervorteile

In Deutschland waren bereits 2008 mehr als 40% der weltweiten Photovoltaik-Kapazität installiert. Das ist in erster Linie auf die attraktiven Förderbedingungen zurückzuführen, die durch langfristige Einspeisetarife die eigene Solarstromproduktion unterstützen.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz

Lukrative Rendite, sichere Fördergarantien: Photovoltaikanlagen als Anlageobjekt lohnen sich. Denn der Staat will den Anteil von Regenerativen Energien am Energiemix erhöhen. Als Anreiz dafür garantiert das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) eine attraktive Einspeisevergütung – und zwar für 20 Jahre!

Selbstverständlich profitieren Sie danach weiter von Ihrer Solaranlage: Nach Ablauf der 20 Jahre können Sie Ihren Strom an Ihren Netzbetreiber weiter veräußern.

Oder Sie nutzen Ihren Solarstrom einfach selbst. Die Vergütung Ihres eingespeisten Stroms erfolgt über den Netzbetreiber – er hat eine gesetzlich vorgeschriebene Abnahmepflicht. Die Mehrkosten werden mittels einer Umlage auf alle Stromkunden verteilt.

Vergütungssätze bis Januar 2013
Inbetriebnahmebis 10 kWp
Ct/kWh
bis 40 kWp
Ct/kWh
bis 1MWp
Ct/kWh
bis 10 MW
Ct/kWh
Freiflächenanlagen bis 10 MW
Ct/kWh
ab 01.10.201218,36 17,4215,5312,7112,71
ab 01.11.201217,9016,9815,1512,3912,39
ab 01.12.201217,4516,5614,7712,0812,08
ab 01.01.201317,0216,1414,4011,7811,78

Weitere Förderprogramme

Auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene warten für Betreiber von Solaranlagen noch viele weitere Förderprogramme.

Übersicht Solarförderung (BSW – Bundesverband Solarwirtschaft)

Steuerliche Aspekte

Lukrative Steuervorteile: Als Betreiber einer Photovoltaikanlage profitieren Sie neben attraktiven Förderungen auch von Steuervorteilen. Kontaktieren Sie hierzu Ihren Steuerberater.