Staatliche Förderung und Steuervorteile
In Deutschland waren bereits 2008 mehr als 40% der weltweiten Photovoltaik-Kapazität installiert. Das ist in erster Linie auf die attraktiven Förderbedingungen zurückzuführen, die durch langfristige Einspeisetarife die eigene Solarstromproduktion unterstützen.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz
Lukrative Rendite, sichere Fördergarantien: Photovoltaikanlagen als Anlageobjekt lohnen sich. Denn der Staat will den Anteil von Regenerativen Energien am Energiemix erhöhen. Als Anreiz dafür garantiert das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) eine attraktive Einspeisevergütung – und zwar für 20 Jahre!
Selbstverständlich profitieren Sie danach weiter von Ihrer Solaranlage: Nach Ablauf der 20 Jahre können Sie Ihren Strom an Ihren Netzbetreiber weiter veräußern.
Oder Sie nutzen Ihren Solarstrom einfach selbst. Die Vergütung Ihres eingespeisten Stroms erfolgt über den Netzbetreiber – er hat eine gesetzlich vorgeschriebene Abnahmepflicht. Die Mehrkosten werden mittels einer Umlage auf alle Stromkunden verteilt.
Inbetriebnahme | bis 10 kWp Ct/kWh | bis 40 kWp Ct/kWh | bis 1MWp Ct/kWh | bis 10 MW Ct/kWh | Freiflächenanlagen bis 10 MW Ct/kWh |
---|---|---|---|---|---|
ab 01.10.2012 | 18,36 | 17,42 | 15,53 | 12,71 | 12,71 |
ab 01.11.2012 | 17,90 | 16,98 | 15,15 | 12,39 | 12,39 |
ab 01.12.2012 | 17,45 | 16,56 | 14,77 | 12,08 | 12,08 |
ab 01.01.2013 | 17,02 | 16,14 | 14,40 | 11,78 | 11,78 |
Weitere Förderprogramme
Auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene warten für Betreiber von Solaranlagen noch viele weitere Förderprogramme.
Übersicht Solarförderung (BSW – Bundesverband Solarwirtschaft)
Steuerliche Aspekte
Lukrative Steuervorteile: Als Betreiber einer Photovoltaikanlage profitieren Sie neben attraktiven Förderungen auch von Steuervorteilen. Kontaktieren Sie hierzu Ihren Steuerberater.